StartseiteNewsLiteraturszeneBibliotheks-Terminals nur zum Lesen Urheberrecht Bibliotheks-Terminals nur zum Lesen 25. November 2009 Redaktion BörsenblattBibliotheken dürfen urheberrechtlich geschützte Bücher, die sie digitalisiert haben, ihren Nutzern nur an reinen Leseterminals zugänglich machen. Kommentare Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt im Streit zwischen der Universitäts- und Landesbibliothek Darmstadt und dem Ulmer Verlag entschieden. Eingescannte Werke dürfen demnach weder digital vervielfältigt noch ausgedruckt werden.