Das natürlich auch anders aussieht, als das bei konventionellen Verlagen der Fall ist. Denn die Bücher haben so, wie sie in den Blindeneinrichtungen ankommen, das Lektorat längst durchlaufen. Sie wurden im Schwarzdruck bereits publiziert. Nun müssen sie nur noch in Brailleschrift übertragen werden.
Nur noch?
Die eigentliche Arbeit kann beginnen, sobald der umzusetzende Titel in digitaler Form vorliegt. (Wie die Brailleschrift funktioniert, habe ich im vierten Beitrag dieses Blogs erläutert -> Das Geheimnis der sechs Punkte.) Mit Hilfe einer Brückensoftware ist es möglich, den vorliegenden Schwarzschrifttext umzuwandeln, wahlweise in Blindenkurz- oder -vollschrift. Auf dem Bildschirm erscheinen folglich nur Punkte. Diese sind als Nächstes in ein ordentliches Layout zu überführen. Somit muss, wer nun vor dem Computer sitzt, die Brailleschrift beherrschen. Denn nur so kann er die Worte an den richtigen Stellen trennen, also die Zeilen- und Seitenumbrüche anpassen. Im Falle eines Kurzschrifttextes heißt das nicht bloß, einen Bindestrich einzufügen. Stattdessen kann es vorkommen, dass ein Wort aufgrund einer Trennung in neue Kürzungseinheiten umgeschrieben werden muss ...
Es ist ein langer Weg. Und überall können Fehler auftreten: Beim ˆ falls erforderlich ˆ Einscannen der Texte ebenso wie bei der Umwandlung in Brailleschrift und bei der Formatierung des Punktdruckes.
An dieser Stelle setzt nun das Korrektorat an. Ein Sehender und ein Blinder führen es gemeinsam durch. Jeder von ihnen hat den gleichen Text in Händen; der Sehende ein Exemplar des bereits publizierten Schwarzschriftbandes, der Blinde in Form eines Brailleausdruckes.
Einer der beiden Korrekturleser beginnt, den Text laut vorzulesen. Er spricht dabei jedes Satz- und Sonderzeichen mit. Auch muss er die Stellen benennen, an denen ein Absatz gemacht worden ist. Fremdsprachige Begriffe sind zu buchstabieren.
Der andere Korrekturleser liest still mit, was sein Kollege vorträgt. Auf diese Weise überprüfen die beiden, ob der Punktdruck mit dem Original übereinstimmt. Stoßen sie auf einen Fehler, so wird die entsprechende Stelle mit einem Korrekturzeichen versehen, im Schwarzdruck wie auch auf dem Punktschriftpapier. Der Text wandert anschließend in die Abteilung zurück, die ihn ursprünglich in Brailleschrift umgewandelt hat. Dort werden die Fehler ausgebessert. Und so geht es weiter, immer weiter zwischen den beiden Abteilungen hin und her, bis die Brailleversion der Schwarzschriftvorlage zu einhundert Prozent gleicht.