Preisbindung

Ein Urteil mit Licht und Schatten

28. Januar 2010
Redaktion Börsenblatt
Die Buchhandlung Schopf aus Brunsbüttel ist gegen falsche Preisangaben bei Amazon vor Gericht gezogen – und hat gewonnen.

Amazon habe es »zu unterlassen, Letztabnehmern neue, preisgebundene Bücher zu Preisen anzubieten und / oder zu Preisen zu verkaufen, die niedriger sind als die gebundenen Ladenpreise«: Das befand das Hamburger Landgericht jetzt in einem Verfahren, das die Buchhandlung Schopf in Brunsbüttel gegen den Marktführer im Online-Buchhandel angestrengt hat. Zu oft hatte sich Inhaber Dietrich Wienecke darüber geärgert, dass Kunden mit Amazon-Ausdrucken in seinen Laden kommen und auf günstigere Preise im Netz verweisen – bei Amazons Marktposition sei das ein klarer Wettbewerbsnachteil für ihn, so Wienecke. Zwar räumt der Buchhändler ein, dass die Preisabweichungen möglicherweise weniger auf bewusste Verstöße als auf fehlerhafte Preise in der Datenbank zurückgehen – »aber dann ist bei Wareneingang eben ein Datenabgleich mit der Rechnung vorzunehmen«. Seinen Vergleichsvorschlag, sich bei den Preisen mit KNV oder Libri auszutauschen und so zumindest Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden, lehnte Amazon offenbar ab.


Börsenverein und Preisbindungstreuhänder beobachten den Rechtsstreit mit gemischten Gefühlen: Sie setzen bei dem Thema eher auf eine gütliche Einigung mit Amazon, etwa durch einen sogenannten Notifizierungsbutton auf der Webseite, mit dem sich fehlerhafte Preise per Mausklick melden lassen. Das Hamburger Urteil ziehe eine erhebliche Sanktionsgefahr für jeden Online-Buchhändler, jede Preisdatenbank nach sich, so Börsenvereins-Justiziar Christian Sprang. Mehr im Interview (siehe Link)