Kommentar

Google Book Settlement: Dritte Chance für einen Kompromiss

10. Februar 2010
Redaktion Börsenblatt
"Zu Triumphgesten besteht kein Grund. Mit einer Absage des Settlements wäre niemandem gedient." Ein Kommentar von Börsenblatt-Redakteur Michael Roesler-Graichen.
Der Buchsuche-Vergleich zwischen Google und den US-­Autoren und -Verlegern wankt. In scharfen Tönen kritisiert das amerikanische Justizministerium den überarbeiteten Kompromiss, sieht es die Gefahr von Urheberrechtsverletzung und Monopolbildung nicht gebannt. Zu Triumphgesten besteht dennoch kein Grund. Mit einer Absage des Amended Settlement Agreements wäre niemandem gedient. Die Vergleichsparteien fänden sich auf dem Boden der ursprünglichen Klage wieder, ohne dass eine der Kernfragen gelöst worden wäre. Ein Problem wäre auch, dass die Massendigitalisierung von Inhalten, gerade aus dem 20. Jahrhundert, nicht auf eine rechtliche Grund­lage gestellt worden wäre, die der Allgemeinheit einen Zugang zu einer riesigen Zahl von Werken ermöglichen und das Monopol eines Anbieters verhindern könnte.

Ein Scheitern des Settlements kann daher niemand ernsthaft wünschen. Das US-Justizministerium plädiert eindeutig für eine Fortsetzung der Gespräche und bietet seine Hilfe an. Zugleich macht es unmissverständlich klar, dass das Settlement nicht an die Stelle des Gesetzgebers treten und Dinge regeln kann, die Sache des Kongresses sind. Deshalb ist es nicht unwahrscheinlich, dass vor dem New Yorker Southern District Court eine deutlich abgespeckte Version verhandelt wird. Eine Fassung, die den ursprünglichen Intentionen zwar kaum mehr entspricht, aber sowohl dem Copyright als auch der Wettbewerbsidee gerecht wird. Nutzungsmodelle, die über den Streitgegenstand hinausgehen und die künftige kommerzielle Nutzung (verwaister) Werke regeln sollen, stünden dann auf der Agenda der Abgeordneten in Washington.