Etappen-Erfolg im Kampf gegen Internetpiraterie

Verlage erwirken einstweilige Verfügung gegen RapidShare

12. Februar 2010
Redaktion Börsenblatt
Bis auf weiteres darf RapidShare zwölf Buchtitel der Verlage De Gruyter und Campus im Rahmen des Online-Dienstes www.rapidshare.com nicht öffentlich zugänglich machen oder machen lassen. Das Landgericht Hamburg hat eine einstweilige Verfügung erlassen, die seit 4. Februar wirksam ist. Der One-Click-Hoster  muss nun erneute Uploads dieser Buchtitel verhindern.
„Kreative Leistungen müssen entlohnt werden, ganz gleich, ob sie gedruckt oder digital erscheinen. Es ist beschämend, dass man eine solche Selbstverständlichkeit in der modernen Mediengesellschaft gerichtlich erkämpfen muss. Als ein erster Schritt bestätigt uns der vorliegende Beschluss des Landgerichts Hamburg in unserer Haltung. Deshalb ist er schon jetzt ein wichtiger und grundsätzlicher Erfolg für die Buchbranche“, sagt Alexander Skipis, Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins. Als Teil seiner Strategie gegen Internetpiraterie unterstützt die Interessenvertretung der Verlage und Buchhandlungen in Deutschland Grundsatzverfahren gegen gefährliche Internetverletzer im Verlagsbereich. „Wir sind überzeugt, dass es für einen Verlag möglich ist, sich vor illegaler Nutzung von Büchern und Hörbüchern durch einen One-Click-Hoster wie RapidShare effizient zu schützen“, so Skipis. „Dieses Grundsatzverfahren sollte deshalb alle Verlage, die bei diesem One-Click-Hoster von Urheberrechtsverletzungen betroffenen sind, motivieren sich zu wehren.“ Es sei sinnvoll und notwendig, dass möglichst viele Betroffene dem Beispiel mit eigenen Klagen folgen. Der Börsenverein stellt deshalb für Mitglieder auf seiner Internetseite unter http://www.boersenverein.de/sixcms/media.php/976/RapidShare_FAQs.pdf ein Dokument mit den wichtigsten Fragen und Antworten zur Verfügung.