Preisbindung

Drogerie-Gutschein vor Gericht

17. Februar 2010
Redaktion Börsenblatt
Die Drogerie-Kette Müller zieht alle Register: Am 23. Februar verhandelt das Landgericht Ulm über eine "negative Feststellungsklage", mit der Müller ein umstrittenes Gutschein-Modell durchsetzen will.
Kunden bekommen auf den Kassenbon einen Gutschein über drei Prozent, einzulösen beim nächsten Einkauf – für die Preisbindungstreuhänder der Verlage ein klarer Verstoß, sobald Bücher im Korb liegen.