Urheberrecht

Rapidshare schaltet seine deutsche Website ab

24. Februar 2010
Redaktion Börsenblatt
Nur wenige Tage nach der Einstweiligen Verfügung des Landgerichts Hamburg gegen die Rapidshare AG hat der schweizerische Online-Dienst seine deutsche Website Rapidshare.de dauerhaft abgeschaltet.
Noch ist nicht klar, ob dies eine unmittelbare Reaktion auf den Beschluss der Hamburger Richter ist, und sich Rapidshare auf diese Weise der juristischen Verfolgung in Deutschland entziehen will. Rapidshare war durch die Einstweilige Verfügung dazu verpflichtet worden, E-Book-Titel der Verlage de Gruyter und Campus auf Dauer von der Website Rapidshare.com zu entfernen. Für den Fall, dass die Werke weiterhin öffentlich zugänglich gemacht würden, hatte das Landgericht Hamburg für den Einzelfall ein Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro oder ersatzweise Ordnungshaft angedroht.