Bundesverfassungsgericht

Urteil zur Vorratsdatenspeicherung

24. Februar 2010
Redaktion Börsenblatt
Informationelle Selbstbestimmung contra Urheberrecht: Am kommenden Dienstag verkündet das Bundesverfassungsgericht seine Entscheidung zur umstrittenen Vorratsdatenspeicherung.
Das Urteil ergeht auf Grundlage der mündlichen Verhandlung vom 15. Dezember 2009, bei der auch zahlreiche Experten gehört wurden. Anlass waren mehrere Verfassungsbeschwerden gegen die im Januar 2008 in Kraft getretene Neufassung des Telekommunikationsgesetzes. Danach müssen Provider die Verbindungsdaten elektronischer Kommunikation für sechs Monate speichern. Befürworter der Regelung sehen darin die entscheidende Voraussetzung für den Urheberrechtsschutz im Internet.