Internetpiraterie

Erneuter Schlag gegen Rapidshare

24. Februar 2010
Redaktion Börsenblatt
Das Landgericht Hamburg hat abermals gegen Rapidshare entschieden: Es erließ auf Antrag von sechs internationalen Verlagsgruppen – Elsevier, Cengage Learning, McGraw-Hill, Pearson, John Wiley und Macmillan – eine Einstweilige Verfügung gegen den Online-Dienst, wie "Publishers Weekly" meldet. Rapidshare muss nun 148 illegal angebotene Titel der Verlage von seiner Website entfernen und dauerhaft verhindern, dass die urheberrechtlich geschützten Werke weiterhin auf der Plattform zugänglich gemacht werden.

Für den Fall, dass ein Titel erneut upgeloadet wird, hat Rapidshare ein schmerzhaftes Ordnungsgeld zu zahlen. (Im Falle de Gruyter / Campus wurden 250.000 Euro festgesetzt). Tom Allen, der Präsident des amerikanischen Verlegerverbands AAP, lobte die Effizienz der deutschen Rechtsprechung. In nur sechs Tagen habe das Gericht über die Einstweilige Verfügung (EV) entschieden. Für Rapidshare sei dies ein Signal, dass weitere EVs folgen könnten, so Allen gegenüber "Publishers Weekly".

Rapidshare ist der One-Click-Hoster mit den meisten Besuchern im Netz: Beim Traffic Rank, der von der Website Alexa.com erhoben wird, liegt Rapidshare.com auf Platz 17 (zum Vergleich: Google.com hat den Alexa Rank 1). Täglich werden nach Informationen des Börsenvereins auf Rapidshare 150.000 Dokumente heraufgeladen – das entspricht rund 50 Millionen Uploads pro Jahr. 42 Millionen Visits werden täglich registriert, pro Jahr sind dies hochgerechnet 14,4 Milliarden.

Rapidshare.com hat angekündigt, seine deutsche Domain Rapidshare.de ab 1. März dauerhaft abzuschalten. Der Traffic wird auf Rapidshare.com umgeleitet. Im Netz gibt es im Übrigen eine Fülle weiterer Upload-Plattformen und Link-Sammlungen, die auf Rapidshare verlinken und ähnlichlautende Domain-Namen verwenden.