Wie der Verlag John Wiley in einer Pressemitteilung bestätigt, hatten die Hamburger Richter am 17. Februar auf Antrag von sechs amerikanischen Verlagsgruppen Rapidshare dazu verpflichtet, die illegale Verbreitung von 148 Titeln aus den Verlagen dauerhaft zu unterbinden. (Boersenblatt.net hatte am 24. 2. unter Berufung auf "Publishers Weekly" darüber berichtet.)
Tom Allen hob die grundsätzlichen Bedeutung des Urteils hervor: "Es bestätigt nicht nur, dass der Austausch von urheberrechtlich geschützten Inhalten ohne Einwilligung gesetzeswidrig ist, sondern erlegt dem Datenbankanbieter, in diesem Fall Rapidshare, bei Nichtbefolgung eine empfindliche Geldstrafe auf. Dies kann als Warnschuss für andere gesehen werden, die online durch den Diebstahl von urheberrechtlich geschützten Publikationen profitieren wollen.”
Allen führte weiterhin aus, warum ungehinderte Urheberrechtsverletzungen erhebliche Auswirkungen auf unsere gesamte Kultur haben könnten: „Wenn Autoren keinen Verdienst für ihre Arbeit erhalten, wird ihnen der Anreiz fehlen, überhaupt Bücher zu verfassen. Ferner ist es Verlegern dann nicht möglich, entscheidende Informationsquellen und Lernmittel zu entwickeln, die den Nutzern helfen, ihre akademischen und fachlichen Leistungen zu verbessern. Nicht nur Qualität und Glaubwürdigkeit würden darunter leiden, es wäre zudem eine fast unlösbare Aufgabe, qualitativ hochwertige Informationen von unseriösen und unglaubwürdigen zu unterscheiden. Wenn es dazu kommt, sind wir alle die Verlierer.”
Zur Klage äußerte sich nach Angaben von Wiley auch einer der betroffenen Autoren, Jonathan Harbour: „Nachdem ich jahrelang an der Fertigstellung und dem Feinschliff meines Buches gearbeitet habe, ist es wirklich entmutigend zu sehen, dass es schon Tage nach der Veröffentlichung kostenlos von einer Internet-Tauschbörse heruntergeladen werden kann. Unternehmen wie Rapidshare erzielen erheblichen Gewinn, indem sie den Diebstahl von Publikationen anderer begünstigen, ohne einen Beitrag zu dem kreativen Prozess zu leisten oder die Autoren zu vergüten.”
Harbour weiter: „Was mich wirklich beunruhigt, ist, dass diejenigen, die urheberrechtlich geschützte Bücher von diesen Websites herunterladen, nicht realisieren, dass ihr Handeln strafbar ist bzw. dass es durch ihre Urheberrechtsverletzung auch Leidtragende gibt. In Wahrheit bestehlen diejenigen, die illegal Bücher herunterladen, einen der unsagbar vielen Kreativen bzw. Autoren, die keine Berühmtheit erlangt haben und sehr hart arbeiten müssen, um über die Runden zu kommen.”
Gegen den One-Click-Hoster Rapidshare geklagt hatten die Verlagshäuser Bedford, Freeman and Worth Publishing Group als Tochterunternehmen von Macmillan; Cengage Learning; Elsevier; John Wiley & Sons; The McGraw-Hill Companies und Pearson Education.