Nach den neuen Regeln sind von der Erstellung eines Jahresabschlusses all die Firmen befreit, die zwei der folgenden Kriterien erfüllen: Die Bilanzsumme bewegt sich unter 500 000 Euro, der Nettoumsatz liegt unter einer Million Euro und / oder es sind durchschnittlich zehn Mitarbeiter im Laufe des Bilanzjahres angestellt.
Ganz ohne Transparenz soll es für die Kleinsten aber nicht ablaufen. Nach wie vor bestehe die Pflicht zur Führung von Aufzeichnungen, aus denen der Geschäftsverkehr und die finanzielle Lage hervorgehen, heißt es in einer Mitteilung des Europäischen Parlaments. Rund 7,2 Millionen Unternehmen unterliegen derzeit den EU-Regeln über die Berichterstattung, davon sind etwa 5,4 Millionen (75 Prozent) Kleinstunternehmen, die überwiegend auf lokaler oder regionaler Ebene tätig sind. Die Befreiung muss von den jeweiligen EU-Mitgliedsstaaten bewilligt werden.