Die Deutsche Digitale Bibliothek (DDB) will öffentliche Angebote in Sachen Wissen und Kultur bündeln. Ab Ende 2011 sollen dort die Datenbanken von mehr als 30.000 Einrichtungen zu finden sein – für jedermann zugänglich. Punkt zwei: Auch nicht-öffentliche, kommerzielle Angebote werden eingebunden (per Link).
Stolpersteine für Bibliotheken und Verlage
Es entsteht also ein neuer, virtueller Wissenskosmos, in dem Buchinhalte eine zentrale Rolle spielen. Obwohl die DDB erst in knapp zwei Jahren startet, ist das Interesse schon jetzt riesig: Das Forum Zukunft (Halle 5), wo Börsenvereinsjustiziar Christian Sprang gestern Nachmittag das Konzept vorstellte, platzte aus allen Nähten; auf dem Gang davor war fast kein Durchkommen mehr...
"Kann die Buchbranche von der DDB profitieren?", wollten Sie zum Beispiel wissen. Ja, antwortete Sprang – ohne aber zu verschweigen, dass es noch ein paar mehr oder minder große Stolpersteine aus dem Weg zu räumen gilt, und zwar sowohl für Bibliotheken als auch für Verlage.
Rechtsnachfolger ausfindig machen
Warum? "Werke, die noch nicht gemeinfrei sind, lassen sich nur mit Zustimmung der Rechteinhaber digitalisieren", so Sprang. Das bedeute nicht selten einen immensen Rechercheaufwand, vor allem bei älteren, nicht mehr lieferbaren Werken. Damit Rechteinhaber auch nach Jahrzehnten noch ausfindig gemacht (und entlohnt) werden könnten, unterstütze man mehrere Projekte, zum Beispiel:
- Laut Sprang soll eine Datenbank entstehen, aus der en detail hervorgeht, welcher Verlag (bzw. welcher Titel oder Verlagsbereich) an wen verkauft wurde; Basis dafür sei die so genannte Staub-Datei – ein Verzeichnis der Rechtsnachfolger von Verlagen, Übersicht, die Hermann Staub erstellt; er ist Leiter des Bereichs Archiv und Bibliothek des Börsenvereins.
- Außerdem beteilige sich der Börsenverein, im Verbund mit Verlagen, bereits am Aufbau des EU-weiten Rechteregisters Arrow (Arrow = Accessible Registries of Rights Information and Orphan Works).
Wie viel Nutzer der DDB einst für die Nutzung von Texten werden zahlen müssen – und welchen Anteil Rechteinhaber, Autoren und Verlage, davon bekommen – ist Sprang zufolge noch nicht entschieden. Sprang: "Die VG Wort, die Deutsche Bibliothek und Kultusministerkonferenz verhandeln noch." Geplant sei eine Staffelung nach Erscheinungsjahr; die Formel dafür: Je älter ein Werk ist, umso niedriger ist auch die Gebühr für die Nutzer.