FAQ

Wie wird ein professioneller Newsletter gestaltet?

24. März 2010
Redaktion Börsenblatt
Im Anschluss an unser Glossar gibt Torsten Schwarz künftig hier auf boersenblatt.net Antworten auf häufig gestellte Fragen aus dem Bereich des Online-Marketings.

Ein Newsletter benötigt zunächst einmal gute Inhalte. Wer regelmäßig etwas Interessantes verschickt erfüllt die wichtgste Voraussetzung: Der Absendername im Posteingang signalisiert: "Diese E-Mail sollte nicht ungelesen gelöscht werden".

Der Absendername ist die wichtgste Komponente eines Newsletters. Die Firma als Absender sollte klar erkennbar sein. Der Leser soll sofort erkennen, welches Unternehmen ihm eine E-Mail schickt. Der Firmenname seht innerhalb der ersten 15 Zeichen. Die Betreffzeile soll verraten, warum es lohnt, gerade diesen Newsletter zu öffnen. Die Betreffzeile weist konkret auf die Inhalte des aktuellen Newsletters hin.

Die persönliche Anrede ist Pflicht. E-Mail-Marketing ist Beziehungsmarketing – viele Leser wollen mit Namen angesprochen werden. Üblich ist das formelle "Sehr geehrte Frau Müller". Viele Newsletter sprechen ihre Leser aber auch etwas lockerer an. Wie bei einem Briefmailing gehört auch zu einem Newsletter ein kurzes persönliches Anschreiben. Das Anschreiben (Editorial) ist extrem kurz (etwa drei Zeilen) und persönlich unterschrieben.

Ein Newsletter sollte sehr übersichtlich strukturiert sein, um Schnelllesern das Leben zu erleichtern. Ein Newsletter enthält am Anfang die wichtigsten Schlagzeilen beziehungsweise Produktmeldungen als Inhaltsübersicht.

Die Abbestellmöglichkeit ist gesetzlich gefordert. Ein Newsletter unterscheidet sich von Spam durch eine bequeme Abbestellfunktion. Die Abmeldung sollte in einem Schritt und unkompliziert möglich sein. E-Mails können bequem weitergereicht werden. Deshalb sollte eine Weiterempfehlungs-Funktion nicht fehlen. Beim E-Mail-Marketing bestimmt der Empfänger selbst, was er an welche Adresse bekommt. Geben Sie den Lesern die Möglichkeit, ihre Daten selbst zu pflegen, indem Sie auf ein Änderungsformular verlinken.

Für Publikationen wie Newsletter gilt die Kennzeichnungspflicht mit allen Kontaktdaten. Im Impressum sind neben Postadresse auch Telefonnummer und E-Mail-Adresse genannt.

 

Glossar zum Thema Online-Marketing