Die Alterskennzeichnung soll es künftig Jugendschutz-Programmen ermöglichen, bestimmte Inhalte im Netz für jüngere Nutzer freizugeben oder zu sperren. "Allein die Erziehungsberechtigten entscheiden, ob sie ein Jugendschutzprogramm auf dem Rechner installieren wollen, um ihren Kindern altersgerechtes Surfen zu ermöglichen und sie vor verstörenden Inhalten zu schützen", sagte der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck, der auch Vorsitzender der Rundfunkkommission der Länder ist.
Verschiedene Punkte, die für Kritik aus der Internet-Community sorgten, wurden für die aktuelle Fassung des JMStV gestrichen. Diese resultierten in der Ausdehnung der für den Rundfunk und das Fernsehen geltenden Regelungen auf das Internet. So hätte der ursprüngliche Entwurf beispielsweise die Sendezeiten-Regelung, nach der Inhalte ohne Jugendfreigabe erst zu später Stunde ausgestrahlt werden dürfen, auch für Webseiten gegolten.
Der Entwurf des Vertrags soll nach der Vorunterrichtung der Länderparlamente auf der nächsten Konferenz der Regierungschefs am 10. Juni endgültig unterzeichnet werden und am 1. Januar 2011 in Kraft treten.
Dabei werden die Jugendschutz-Richtlinien aus Rundfunk- und Fernsehen auch auf das Internet übertragen. Der Kern ist dabei eine Alterseinstufung von Inhalten durch die Anbieter. Als Kontrollinstanz dient dabei die Kommission für Jugendmedienschutz der Landesmedienanstalten (KJM).