"In diesem Fall geht es, um vom Klappentext des Elfenmond-Romans zu zitieren, um eigenwillie Götter, aufdringliche Feen und Dämonen mit Spaß an der Folterung von Feen. Möge das Gericht uns aus der Mondfinsternis ins elfengleiche Licht führen", hieß es im Plädoyer des Rechtsanwalts Konstantin Wegner, der Dresen vor Gericht vertrat.
Der Richter habe sowohl an der Verwechslungsgefahr der Titel "Elfenmond" und "Im Schatten des Elfenmonds" als auch am Vorsatz erhebliche Zweifel gehabt, teilte Dresen auf Anfrage mit.