Angeblich habe Garzón bei Ermittlungen zur Aufklärung von Verbrechen, die während des Spanischen Bürgerkriegs und in der Franco-Diktatur verübt wurden, seine Kompetenzen überschritten, heißt es in den Medien.
Die Anklage sei erfolgt, weil rechtsgerichtete spanische Gruppierungen wie die immer noch tätige Franco-Partei Falange Beschwerde gegen den Menschenrechtler eingereicht hätten, so der P.E.N. in seinem Protestschreiben. "Das P.E.N.-Zentrum Deutschland sieht mit großer Sorge, dass hier offenbar wieder einmal die nötige historische Aufarbeitung und die Gerechtigkeit gegenüber Opfern wie Tätern einer Diktatur mit formaljuristischen Argumenten verhindert werden soll", heißt es dort.
Der deutsche P.E.N hat Baltasar Garzón für seine Bemühungen um die Menschenrechte im vergangenen Jahr mit dem Hermann-Kesten-Preis ausgezeichnet.