Das Dokument gibt den Verhandlungsstand nach dem letzten Treffen der insgesamt 39 mitverhandelnden Staaten im neuseeländischen Wellington wieder. Bis zur endgültigen Verabschiedung sind also durchaus noch Änderungen im Detail möglich.
Das Agreement enthält auch eine Reihe von Vorschriften zur Durchsetzung des Urheberrechts im Internet, gibt aber keine konkrete Empfehlung zum Umgang mit Urheberrechtsverletzern ab. Die in England, Frankreich und demnächst auch in Irland praktizierten Internetsperren nach dem"Three-Strikes"-Modell sind im ACTA-Vertragsentwurf nicht vorgesehen. Insoweit greift das Abkommen nicht in die legislative Hoheit der Unterzeichnerstaaten ein. Es sagt nur, dass die zu treffenden Maßnahmen zum Schutz des geistigen Eigentums "fair und angemessen" sein müssen.