BAG

Stellungnahme zur Schadensersatzklage gegen zwei ehemalige Geschäftsführer der BAG

23. April 2010
Redaktion Börsenblatt
Zur heutigen Berichterstattung auf buchmarkt.de über einen von der MVB angestrengten Schadensersatzprozess gegen zwei Ex-Geschäftsführer der BAG erreicht uns jetzt eine Stellungnahme der MVB. In dem Artikel war über die erstinstanzliche Ablehnung der Klage vor dem Landgericht berichtet und kritisch angemerkt worden, dass aufgrund hoher Prozess- und Anwaltskosten angeblich seitens der MVB Mitgliederbeiträge "verbrannt" würden. Die Stellungnahme zu diesen Vorwürfen lautet wie folgt:
"Der Aufsichtsrat der Börsenverein des Deutschen Buchhandels Beteiligungsgesellschaft mbH (BBG) hat nach einer positiven anwaltlichen Expertise zu den Erfolgsaussichten beschlossen, eine Schadensersatzklage gegen zwei ehemalige Geschäftsführer der BAG einzureichen. Aufsichtsrat und Geschäftsführung müssen Pflichtverstößen nachgehen, sonst machen sie sich haftbar.
 
Nach der erstinstanzlichen Ablehnung der Klage vor dem Landgericht Frankfurt am Main haben Aufsichtsrat und Geschäftsführung entschieden, in die Berufung zu gehen. Diese Entscheidung wurde nach anwaltlicher Beratung getroffen, der Weg wird als erfolgversprechend gewertet.
 
Die Höhe der Prozess- und Anwaltskosten für die erste und zweite Instanz liegt nach den gesetzlichen Gebühren im fünfstelligen Bereich. Wer die Kosten trägt, hängt vom Ausgang des Verfahrens ab. Auf keinen Fall sind davon Mitgliederbeiträge des Börsenvereins betroffen."