AkS-Tagung

Immer mehr Probleme mit Gutscheinen

3. Mai 2010
Redaktion Börsenblatt
Große Aufmerksamkeit fand bei den Sortimentern die Feststellung von Börsenvereinsjustiziar Christian Sprang, dass insbesondere im Filial- und Online-Buchhandel die Problematik von Gutscheinen zunehme.
"Wenn Gutscheine vollständig vom Gutscheingeber finanziert werden, sind Aktionen bei preisgebundenen Büchern zulässig", so Sprang. Finanziere sie der einlösende Buchhändler aber mit, seien solche Gutscheine ein unzulässiger Nachlass auf den gebundenen Ladenpreis. "Problematisch ist, wenn Preisbindungsverletzungen durch mittelbare Finanzierungsmodelle so verschleiert werden, dass man sie faktisch kaum nachverfolgen kann, etwa bei Ausleihquittungen von Bibliotheken, Gutscheinen von Einkaufscenter-Betreibern etc.“.

 

Derzeit spreche der Börsenverein mit Parlamentariern und Ministerien über eine Änderung des Paragrafen 3 des Buchpreisbindungsgesetzes. Darin sollte festgehalten werden, dass die Gewährung von Provisionen an Verkaufsvermittler sowie die Anrechnungen von Gutscheinen, die nicht bei der Ausgabe voll bezahlt wurden oder bei allen Buchverkaufsstellen eingelöst werden können, nicht zulässig sei.