Das Foto stehe in inhaltlichem Zusammenhang mit einem Eintrag über den Schauspieler in Band 1 des Brockhaus, auf dessen Umschlag Adorfs Portrait das des früheren Bundeskanzlers Konrad Adenauer abgelöst hat, und sei daher zulässig.
In den gescheiterten Vergleichsverhandlungen hatte Mario Adorf verlangt, dass ihm das Bibliographische Institut eine 2007-Sonderedition des "Brockhaus" mit von Armin Müller-Stahl gestalteten Buchrücken schenkt und sämtliche Anwalts- und Gerichtskosten übernimmt. Seine Klage auf Unterlassung und 30.000 Euro Schadensersatz wurde nun in erster Instanz abgewiesen. Der Anwalt des Schauspielers hält es allerdings für wahrscheinlich, dass der Prozess in der Berufungsinstanz weiter ausgefochten wird.