Im konkreten Fall hatte der Filmverleih Capelight Pictures wegen illegaler Bereitstellung von Filmen beim Landgericht Düsseldorf eine einstweilige Verfügung gegen Rapidshare erwirkt, die das OLG Düsseldorf nun aufgehoben hat.
Nach Auffassung der Richter biete Rapidshare zwar Speicherplatz zum Hochladen von Dateien und zur Weiterleitung von Links, könne aber nicht für Urheberrechtsverletzungen haftbar gemacht werden, meldet »heise online«. Die Urteilsgründe sind noch nicht veröffentlicht.
Die Düsseldorfer Entscheidung hat nach Ansicht der Rechtsabteilung des Börsenvereins keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Klage des Börsenvereins und betroffener Verlage gegen Rapidshare – zumal sie im Kontext anderer OLG-Entscheidungen mit abweichendem Tenor zu sehen sei.
Die einstweilige Verfügung, die die Verlage Campus und de Gruyter beim Landgericht Hamburg gegen Rapidshare erwirkt habe, beruhe auf einer anderen Tatsachengrundlage. Man habe Urheberrechtsverstöße auf Rapidshare mithilfe einer automatisierten Suche nachweisen können, die auch dem Betreiber zumutbar sei.