Urheberrecht

Tarif für Kopierabgaben auf PCs veröffentlicht

10. Mai 2010
Redaktion Börsenblatt
Die „Zentralstelle für private Überspielungsrechte“ (ZPÜ) – ein Zusammenschluss mehrerer Verwertungsgesellschaften – fordert für jeden PC mit integriertem Brenner Abgaben in Höhe von 17,06 Euro. Für Geräte ohne Brenner sollen 15,19 Euro und für zum Einbau bestimmte, einzelne Brenner 1,88 Euro fällig werden. Das meldet der Branchenverband Bitkom.
Diese Tarife sollen rückwirkend ab Anfang 2008 gelten.  „Es ist unstrittig, dass alle PC-Anbieter für jedes verkaufte Gerät Kopierabgaben zahlen müssen“, kommentierte Bitkom-Präsident August-Wilhelm Scheer, „aber über die angemessene Höhe gehen die Vorstellungen zwischen den Beteiligten weit auseinander.“ Grundsätzliche Uneinigkeit besteht für Brenner als Bauteile des PCs. Sie sind nach Auffassung des Bitkom nicht separat abgabenpflichtig.

Es habe sich gezeigt, dass das Urheberrecht nach wie vor verbesserungswürdig sei, betonte Scheer. „Das Urheberrecht regelt nicht klar genug, welches Niveau der Abgaben für die Verbraucher wirtschaftlich vertretbar ist.“ Nötig ist laut BITKOM ein Urheberrecht, das die Möglichkeiten des Internets noch besser berücksichtigt. „Pauschale Abgaben sind im Web-2.0-Zeitalter nicht praktikabel“, so Scheer. Für das Internet müssten neue Regeln entwickelt werden.