Die meisten Anrufe in der Mitgliederabteilung beginnen mit der Frage: "Ich weiß nicht, ob ich bei Ihnen richtig bin, aber Sie können mir bestimmt weiter helfen". Was dann kommt ist sehr vielfältig und betrifft fast alle Bereiche des Börsenvereins und seiner Tochterfirmen. Klar, helfen können wir immer - auch wenn wir nicht auf Anhieb alle Fragen beantworten können. Eine Frage, die uns oft gestellt wird, ist folgende:
Kann man eine Verkehrsnummer übertragen (bei einer Umfirmierung oder einem Umzug)?
Und hier kommt die Antwort: Ja eine Verkehrsnummer kann übertragen werden. Bei einem Umzug benötigt die Mitgliederabteilung möglichst eine schriftliche Mitteilung des Mitglieds. Bei einer Umfirmierung wird in jedem Falle eine aktuelle Gewerbeanmeldung oder ein Handelsregisterauszug als Beleg benötigt. Beide Meldungen sind auch online über den Mitgliedsbereich „Mein Börsenverein“ möglich.
Eva Scheibe, seit 2005 Mitarbeiterin der Mitgliederabteilung in den Bereichen Verkehrsnummern-Verwaltung, Mitgliederbetreuung und Adressmanagement (Mail: scheibe@boev.de; Telefon: 069/1306-375)