Forderung der Zeitschriftenverleger

Gleiche Umsatzsteuer für Print- und Digitalausgaben

21. Mai 2010
Redaktion Börsenblatt
Gleichbehandlung für Print- und Online-Ausgabe: Die deutschen Zeitschriftenverleger fordern, dass auch für ihre Publikationen im Internet der ermäßigte Umsatzsteuersatz von sieben Prozent gilt statt bisher 19 Prozent.

Die derzeitige Regelung sei "absurd", zitiert das Nachrichtenportal "Spiegel Online" den Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ).

Während auf gedruckte Presseerzeugnisse eine ermäßigte Umsatzsteuer erhoben wird, muss derzeit für inhaltlich identische elektronische Zeitschriften, die im Internet heruntergeladen werden, der volle Steuersatz von 19 Prozent entrichtet werden.