Online-Handel

Neuregelung bei Widerrufs- und Rückgaberecht

10. Juni 2010
Redaktion Börsenblatt
Nicht vergessen! Am 11. Juni tritt die Neuregelung der Informationspflichten-Verordnung nach bürgerlichem Recht und bei den Musterbelehrungen in Kraft. Neue Widerrufsbelehrung rechtzeitig auf Websites einsetzen.

Zur geänderten Regelung ab 11. Juni der Informationspflichten bei Widerrufs- und Rückgaberecht (etwa bei Fernabsatzgeschäften wie dem Verkauf über das Internet) gibt das Bundesministerium der Justiz auf seiner Website umfassend Auskunft. Neben dem Gesetzestext, ist dort ein PDF-Dokument "Musterbelehrungen gültig ab 11. Juni 2010" eingestellt: