Fünf Millionen Euro Umsatz macht der Schweizer One-Klick-Hoster pro Monat laut Wikipedia-Eintrag. Und diese fünf Millionen Euro würden vielleicht nicht verdient, wenn sich mehr Verlage gegen Rapidshare zur Wehr setzten. Das machte Ursula Feindor-Schmidt von der auf Urheberrecht spezialisierten Kanzlei Lausen heute auf den Buchtagen Berlin deutlich. Denn seit dem Musterverfahren, das der Börsenverein gemeinsam mit Campus und de Gruyter geführt hat, ist manches leichter geworden.
Es gebe inzwischen eine spezielle Software, mit der Verstöße auf Rapidshare leichter zu ermitteln seien, so Feindor-Schmidt. Außerdem habe das Musterverfahren in Hamburg deutlich gemacht, dass nicht nur der Anbieter der illegalen Dateien, sondern eben auch die entsprechende Plattform für den Verstoß verantwortlich sei. Bislang gibt es im Fall Campus / de Gruyter, die gegen Verstöße bei 12 Titeln vorgegangen waren, eine Einstweilige Verfügung. die Kosten musste Rapidshare tragen. Das Hauptsacheverfahren ist beantragt, um in der Sache eine höchstrichterliche Entscheidung zu bekommen. Im Moment läuft die Erwiderungsfrist für Rapidshare. Widerspruch gegen die Einstweilige Verfügung hatte der Sharehoster übrigens nicht eingelegt.
Ein Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf, geführt von einem Filmverleih, war vor kurzem weniger günstig für die Kreativindustrie ausgegangen: Rapidshare war dabei aus der so genannten Störerhaftung entlassen worden - was Feindor-Schmidt allerdings eher als Einzelfall wertete.
Die Kanzlei Lausen betreut rund 80 Piraterie-Verfahren gegen Rapidshare, aus ganz unterschiedlichen Branchen und auch auf internationale Ebene. Rapidshare musste immer wieder dafür sorgen, dass Titel vom Netz genommen werden, einzelne Nutzeraccounts gesperrt wurden. Und: Das Schweizer Unternehmen ist vorsichtiger geworden, hat einen Maßnahmenkatalog entwickelt, um zu prüfen, ob "streitgegenständliche Titel" nach der richterlichen Entscheidung wieder hochgeladen wurden. Denn falls eine Einstweilige Verfügung vorliegt, wird bei erneutem Verstoß ein Ordnungsgeld fällig.
Aus den aktuellen Verfahren der Kanzlei gegen Rapidshare habe sich mittlerweile eine Ordnungsgeld-Summe von rund 500.000 Euro aufgebaut, berichtete Feindor-Schmidt: "So wird Druck gegen Rapidshare aufgebaut". Wenn viele Verlage an einem Strang ziehen, Verstöße bei Rapidshare melden und notfalls einstweilige Verfügungen erwirken, könnte er noch größer werden, so ihr Appell. Für Samantha Nowak von Wiley Blackwell ist Rapidshare ohnehin nur die Spitze des Eisbergs. Der Fachverlag ist mit seinen hochpreisigen Titeln besonders betroffen und hat deshalb einen externen Dienstleister damit beauftragt, das Internet gezielt nach illegalen Dateien zu durchforsten, mit hohem Kostenaufwand: Der Verlag müsse zahlen, weil andere ihm durch Internetpiraterie schaden würden, so Nowak - "eigentlich verkehrte Welt".