Zwei Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft unabhängiger Buchhandlungen hatten entsprechende Anträge in die Hauptversammlung eingebracht: Johanna Röhrl (Buchhandlung Bücherwurm, Regensburg) machte den Vorstoß, die Auskömmlichkeit des Schulbuchgeschäfts in kleineren Buchhandlungen zu überprüfen – ein Antrag, der breite Zustimmung fand. Kyra Dreher, Geschäftsführerin des Sortimenter-Ausschusses, wies in diesem Zusammenhang auf einen Mitgliederbeschluss vom Vorjahr hin: Danach soll der Versuch gemacht werden, Paragraf 6.1 des Preisbindungsgesetzes zu konkretisieren, in dem es um angemessene Konditionen für das Sortiment geht – "insofern passt diese Initiative sehr gut dazu," so Dreher.
Schulbuch: Der Beschluss im Wortlaut
Der Börsenverein (beziehungsweise die Arbeitsgemeinschaft, die sich mit Paragraf 6.1 befasst) wird beauftragt zu prüfen, unter welchen konkreten Bedingungen Schulbücher von einer allgemeinen Buchhandlung mit bis zu 2 Millionen Euro Jahresumatz profitabel im Rahmen von Sammelbestellungen vertrieben werden können. Dabei sollen folgende Punkte berücksichtigt werden:
- kleinteilige Schulbuchaufträge mit einem Volumen bis maximal 10.000 Euro, wie sie beispielsweise bei direkten Bestellungen über Grundschulen üblich sind
- mittelgroße Schulbuchaufträge mit einem Volumen zwischen 10.000 und 50.000 Euro , wie dies bei direkten Bestellungen gorßer Schulen oder Berufsschulzentren der Fall ist,
- große Schulbuchaufträge im Rahmen einer zentralsiierten Schulbuchvergabe mit einem Volumen von mehr als 50.000 Euro
Auf Vorschlag von Rüdiger Feldmann (Cornelsen) wurde der Antrag noch um eine weitere Passage ergänzt:
Der Börsenverein wird damit beauftragt zu prüfen, wie die im Preisbindungsgesetz verankerte Regelung zur Gewährung von Nachlässen für die öffentliche Hand zu Gunsten einer Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen im Schulbuchgeschäft geändert werden kann.
Ausbildung: Der Beschluss
Der zweite Antrag, gestellt von Lutz Herberg, Bargteheider Buchhandlung, dreht sich um das Thema Ausbildung. Beschlossen wurde, nach längerer Diskussion und mit einigen Änderungen:
- Der Börsenverein wird beauftragt zu prüfen, wie die Bereitschaft der Verlage und Buchhandlungen zur Ausbildung erhöht werden kann. Es soll bei nachgewiesenem Bedarf eine finanzielle Förderung aus Mitteln Dritter eruiert werden."