Die Verbandsjuristen konnten das Gewinnspiel auch in wettbewerbsrechtlicher Hinsicht nicht als widerrechtlich einstufen: Der Europäische Gerichtshof hat das deutsche Kopplungsverbot von Kauf und Gewinnspiel kürzlich ausgehebelt.
Die Rechtsabteilung des Börsenvereins äußert aber erhebliche Bedenken gegen solche oder ähnliche Gewinnspiele: Auch wenn die Aktion von Thallia.de rechtmäßig sei, stelle sich die Frage, ob es auf mittlere und langfristige Sicht für den Buchhandel sinnvoll sei, Verkäufe preisgebundener Bücher mit Gewinnspielen zu koppeln. Dadurch werde zum einen das Preisbindungsbewußtsein der Buchhandelskunden ausgehöhlt, weil die aus juristischer Sicht gebotenen Differenzierungen vom Endkunden erfahrungsgemäß nur unvollständig nachvollzogen werden. Zum anderen würden sich viele Buchhändler genötigt sehen, in dem ohnehin extrem margenarmen Schulbuchgeschäft ähnliche Aktionen zu starten, um keine Kunden zu verlieren.
Kostenlose Beratung für Mitglieder
Buchhändlern wird dringend geraten, sich hinsichtlich ihrer Aktionen vorab von der Rechtsabteilung des Börsenvereins beraten zu lassen. Der Börsenverein wird sämtliche Werbeaktionen, die sich als nicht rechtmäßig ausstellen, in Zusammenarbeit mit Wettbewerbszentrale und Preisbindungstreuhändern durch kostenpflichtige anwaltliche Abmahnungen stoppen. Die Beratung durch die Rechtsabteilung ist für Mitgliedsunternehmen kostenlos.
Der Sortimenter-Ausschuss will die Branche jetzt politisch für die Gewinnspielkopplung bei preisgebundenen Büchern sensibilisieren – unter anderem durch eine breit angelegte Diskussion.