Die Rechtsanwältin zur Frage: Ist es zulässig, für ein Werk einen fiktiven Autorennamen mit einem fiktiven Doktortitel zu verwenden?
ich bin der Ansticht, dass dies wettbewerbsrechtlich nur dann zulässig wäre, wenn es sich bei dem Autor tatsächlich um einen promovierten Wissenschaftler handelt. Durch die Ausweisung eines fiktiven Doktortitels wird eine über die Qualität des Produkts irreführende Angabe gemacht, die geeignet ist den Kaufentschluss zu beeinflussen. Bei einem promovierten Wissenschaftler erwartet man eine besondere Qualifikation, die tatsächlich nicht gegeben ist. Dies ist vergleichbar mit der Verwendung eines Doktortitels im Firmennamen ("Dr. Stein GmbH"), wo obergerichtlich bereits entschieden ist, dass ein solcher Zusatz nur dann verwendet werden darf, wnn jedenfalls ein promovierter Akademiker die Unternehmensbelange als Gesellschafter maßgeblich mitbestimmt. Auch die Produkte dürfen dann nicht als "Dr. Stein Arzneimittel" bezeichnet werden.
Jessica Sänger, Rechtsanwältin in der Rechtsabteilungn des Börsenvereins, saenger@boev.de; Telefon: 069 / 1306 – 251.