Ziel des Gesetzes ist es, die Bedeutung von Bibliotheken als Bildungseinrichtungen und ihre aktive Mitwirkung an der Weiterentwicklung der Gesellschaft ausdrücklich anzuerkennen und festzuschreiben. "Der ungehinderte Zugang zu Informationen für alle Bevölkerungsschichten, die Förderung gesellschaftlicher Integration und von Informations- und Medienkompetenz, die Bewahrung des kulturellen Erbes und seine Sichtbarmachung durch Digitalisierung und nicht zuletzt die Pflicht zur Zusammenarbeit insbesondere bei der Entwicklung neuer Dienstleistungen sind wichtige zukunftsorientierte Bestandteile des Gesetzes. Damit knüpft es an moderne Bibliotheksgesetze in anderen Ländern Europas an", heißt es in einer Mitteilung des Deutschen Bibliotheksverbands.