In dem Beschluss, der boersenblatt.net vorliegt, begründen die Richter die Verhängung des Ordnungsgelds damit, dass sechs Titel von Campus und De Gruyter entgegen der einstweiligen Verfügung vom 29. Januar 2010 nach wie ohne Genehmigung der Verlage auf der Filesharing-Plattform www.rapidshare.com zugänglich seien und heruntergeladen werden könnten. Dies sei im Juni 2010 festgestellt worden. Das Landgericht moniert zudem, dass Rapidshare keine ausreichenden Maßnahmen getroffen habe, um den erhöhten Prüfungspflichten gerecht zuwerden.
Außer dem Ordnungsgeld hat der Schuldner Rapidshare zudem die Kosten des Verfahrens zu tragen. Diese bemessen sich am Streitwert des Verfahrens, den das Gericht auf 100.000 Euro festgesetzt hat.