Urheberrecht

Landgericht Hamburg verhängt Ordnungsgeld gegen Rapidshare

24. September 2010
Redaktion Börsenblatt
Im Fall der einstweiligen Verfügung der Verlage Campus und De Gruyter gegen Rapidshare muss der schweizerische Filehoster ein Ordnungsgeld von 10.000 Euro an die Staatskasse zahlen. Das hat das Landgericht Hamburg am 15. September beschlossen.

In dem Beschluss, der boersenblatt.net vorliegt, begründen die Richter die Verhängung des Ordnungsgelds damit, dass sechs Titel von Campus und De Gruyter entgegen der einstweiligen Verfügung vom 29. Januar 2010 nach wie ohne Genehmigung der Verlage auf der Filesharing-Plattform www.rapidshare.com zugänglich seien und heruntergeladen werden könnten. Dies sei im Juni 2010 festgestellt worden. Das Landgericht moniert zudem, dass Rapidshare keine ausreichenden Maßnahmen getroffen habe, um den erhöhten Prüfungspflichten gerecht zuwerden.

Außer dem Ordnungsgeld hat der Schuldner Rapidshare zudem die Kosten des Verfahrens zu tragen. Diese bemessen sich am Streitwert des Verfahrens, den das Gericht auf 100.000 Euro festgesetzt hat.