Wie »Livres hebdo« berichtet, hätten die Abgeordneten lange über das Territorialprinzip des Gesetzes diskutiert. Artikel 3 des Gesetzentwurfs sieht nämlich vor, dass feste Preise nur für E-Books vorgeschrieben werden können, die von französischen Händlern angeboten und von französischen Konsumenten gekauft werden. E-Book-Anbieter, die ihren Sitz im Ausland haben – also vor allem Amazon, Googles eBookstore und der iBookstore von Apple – würden von dem neuen Gesetz nicht erfasst.
Kulturminister Frédéric Mitterrand sagte in seiner Eröffnungsrede vor den Abgeordneten, eine Ausdehnung des Gesetzes auf ausländische Akteure würde gegen EU-Recht verstoßen. Kritisiert wird der aktuelle Gesetzentwurf auch aus einem weiteren Grund: Er gilt nur für E-Books, die gedruckte Bücher digital reproduzieren. Eigenständige E-Book-Formate oder textbasierte Apps fallen demnach nicht unter die Regelungen.