Frankreich

Gesetz über E-Book-Preise passiert Nationalversammlung

16. Februar 2011
Redaktion Börsenblatt
Die französische Nationalversammlung hat gestern abend (15. Februar) in erster Lesung das Gesetz über den Preis für elektronische Bücher angenommen, ohne weitere Änderungsanträge zu berücksichtigen. Es wird nun erwartet, dass die Opposition vor der Abstimmung im Senat das Gesetz noch zu modifizieren versucht.

Wie »Livres hebdo« berichtet, hätten die Abgeordneten lange über das Territorialprinzip des Gesetzes diskutiert. Artikel 3 des Gesetzentwurfs sieht nämlich vor, dass feste Preise nur für E-Books vorgeschrieben werden können, die von französischen Händlern angeboten und von französischen Konsumenten gekauft werden. E-Book-Anbieter, die ihren Sitz im Ausland haben – also vor allem Amazon, Googles eBookstore und der iBookstore von Apple – würden von dem neuen Gesetz nicht erfasst.

Kulturminister Frédéric Mitterrand sagte in seiner Eröffnungsrede vor den Abgeordneten, eine Ausdehnung des Gesetzes auf ausländische Akteure würde gegen EU-Recht verstoßen. Kritisiert wird der aktuelle Gesetzentwurf auch aus einem weiteren Grund: Er gilt nur für E-Books, die gedruckte Bücher digital reproduzieren. Eigenständige E-Book-Formate oder textbasierte Apps fallen demnach nicht unter die Regelungen.