Urheberrecht

ULB Darmstadt vs. Ulmer Verlag: Entscheidung verschoben

2. März 2011
Redaktion Börsenblatt
Das Landgericht Frankfurt am Main hat den Verkündungstermin für seine Entscheidung im Urheberrechtsstreit zwischen dem Eugen Ulmer Verlag und der Universitäts- und Landesbibliothek Darmstadt vom 2. auf den 16. März verschoben. Dies teilte der Anwalt des Ulmer Verlags auf Nachfrage mit.
Gegenstand des Hauptsacheverfahrens vor dem Landgericht Frankfurt am Main ist die Anwendung des neuen Paragrafen 52b des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) durch die Universitäts- und Landesbibliothek Darmstadt. Der Ulmer Verlag sieht das Urheberrecht insbesondere dadurch verletzt, dass sich die Nutzer der Bibliothek entgegen dem Wortlaut des Paragrafen 52b UrhG den gesamten Inhalt der durch die Bibliothek digitalisierten Werke ausdrucken oder auf einen USB-Stick herunterladen konnten. Das OLG Frankfurt hatte diese Praxis der Bibliothek bereits auf dem Wege der Einstweiligen Verfügung untersagt.