Urteil

EuGH entscheidet über angemessene Vergütung von Bibliotheken

3. Juli 2011
Redaktion Börsenblatt
Wie viel Geld Urhebern von Bibliotheken zusteht? Dazu hat sich jetzt der Europäische Gerichtshof (EuGH) geäußert. Fazit: Künftig sind bei der Vergütung zwei Faktoren zu berücksichtigen, die Zahl der Bibliotheksnutzer - und der Bestand.
Dem Urteil zufolge dürfen Bibliotheken die Höhe der Vergütung nicht mehr nur allein anhand der Mitgliederzahl berechnen, sondern müssen ihre Formel um den Faktor „Größe des Bestands“ erweitern. "Der Gerichtshof weist darauf hin, dass die Vergütung den Urhebern ermöglichen muss, ein angemessenes Einkommen zu erzielen", heißt es in einer Mitteilung an die Medien. "Ihr Betrag darf daher nicht nur symbolisch sein."


Das Urteil des EuGH gründet sich auf einen Fall in Belgien; laut Königlichem Erlass sollten Bibliotheksnutzer lediglich eine einmalige Pauschale bei der Anmeldung entrichten (Erwachsene: 1 Euro, Kinder: 50 Cent).