Steuerfragen
Bayerisches Landesamt für Steuern ist für Sortimente zuständig
29. Juli 2011
Im Rahmen einer Neuregelung ist seit 1. Juli das Bayerische Landesamt für Steuern für den Sortimentsbuchhandel zuständig – und damit auch neuer Ansprechpartner für die Neufassung des Sortimentermerkblatts Inventur.