Amazon bewegt sich mit dem Zugriff auf die sogenannte "Maßnahme zur Aktivierung und berufliche Eingliederung" zwar im gesetzlichen Rahmen - setzt das Prinzip aber einem "Spiegel"-Bericht zufolge auch dann ein, wenn Mitarbeiter schon früher als Aushilfen beim Versandhändler beschäftigt waren. Was eine Einarbeitung eigentlich hinfällig machen würde.
"Es ist nicht vorgesehen, dass Kunden mehrere Maßnahmen hintereinander beim selben Arbeitgeber machen", zitiert "Spiegel online" denn auch eine Sprecherin der Agentur für Arbeit (Regionaldirektion Nordrhein-Westfalen). Dass dies bei Amazon offenbar tausendfach passiere, sei "ein Fehler, der korrigiert werden muss".