Die Firma sei bereits anwaltlich über die Entscheidung des Gerichts unterrichtet, teilte die Rechtsabteilung des Börsenvereins mit. Eine Zustellung der Verfügung per Gerichtsvollzieher sei leider daran gescheitert, dass die Geschäftsstellen am Freitagnachmittag nicht mehr besetzt gewesen seien.
Durch den Handel mit Rabattgutscheinen gerät die Preisbindung zunehmend in Bedrängnis: Börsenvereins-Justiziar Christan Sprang mahnte bereits im Frühjahr: „Wir stehen in einem Wettlauf mit der Zeit gegen einen Flächenbrand im Gutscheinverkauf.“ Preisbindungstreuhänder Dieter Wallenfels warnte: „Wenn nichts geschieht, sehe ich schwarz für die Preisbindung.“
Ende November hat die buchhändlerische Genossenschaft eBuch beim Landgericht Berlin eine einstweilige Verfügung gegen den Elektronikversender erwirkt: Redcoon darf künftig nicht mehr mit der Aussage "Elektronik & Bücher günstig" werben.