Weihnachtsgeschäft 2011

Fünf Prozent der Geschenke werden umgetauscht

29. Dezember 2011
Redaktion Börsenblatt
Die zunehmende Zahl an Gutscheinen und Bargeld führt zu einer sinkenden Umtauschquote. Mittlerweile werden nach Berechnungen des Einzelhandelsverbands HDE über alle Sortimente hinweg weniger als fünf Prozent der Geschenke umgetauscht – mit Ausnahme von Spielwaren. 

Bei den Spielwaren tauschen Kunden laut HDE etwas häufiger um. 

Einen Anspruch auf Umtausch einwandfreier Ware haben die Kunden im Einzelhandel nicht. Viele Händler kommen den Kunden aber mit Kulanzangeboten entgegen. Im Online- und Versandhandel gilt grundsätzlich das Fernabsatzrecht mit einer Widerrufsfrist von 14 Tagen.

Gutscheine gelten, wenn sie nicht ausdrücklich befristet sind, drei Jahre ab Ende des Jahres in dem der Gutschein gekauft wurde. Das heißt für dieses Weihnachtsgeschäft: Unbefristete Gutscheine gelten bis zum 31. Dezember 2014. Für befristete Gutscheine gibt es keine Regelung. In der Regel wird aber davon ausgegangen, dass sechs Monate oder ein Jahr zu kurz sind.