Preisbindungstreuhänder

Weltbilds Schaltjahraktion kommt nicht gut an

6. Juli 2015
Redaktion Börsenblatt
Zum gestrigen 29. Februar hat die Verlagsgruppe Weltbild eine Werbeaktion durchgeführt, bei der jeder 29. Besteller die von ihm bestellten Waren kostenlos bekam. Da bei dieser Aktion preisgebundene Bücher nicht ausgenommen waren, hat Weltbild Post vom Preisbindungstreuhänder bekommen.

Bei der Aktion handele es sich entweder um eine Preisermäßigung von 100 Prozent im Falle des Gewinns oder, je nach Betrachtungsweise, um eine Zugabe, argumentiert die Preisbindungstreuhänder-Kanzlei Fuhrmann Wallenfels (Wiesbaden) in ihrem Schreiben.

"Sie versprechen den Kunden für den Fall, dass sie der 29. Besteller sind, einen wirtschaftlichen Vorteil, nämlich die Chance eines Gratis-Einkaufs, die nicht zu den vom Gesetz abschließend aufgeführten Ausnahmen von der Preisbindung gehört. Es handelt sich entweder um eine Preisermäßigung von 100 % im Falle des Gewinns oder, je nach Betrachtungsweise, um eine Zugabe. Die Gewährung von Preisnachlässen beim Verkauf von Büchern an Letztabnehmer ist gemäß § 3 BuchPrG unzulässig. Zugaben sind nur in der von § 7 Absatz 4 Nr. 1 BuchPrG beschriebenen Weise zulässig, nämlich die Zugabe von geringwertigen Waren", heißt es in dem Schreiben weiter.