Vorab jedoch eine kleine Chronik zur Preisbindung in der Schweiz:
- Was war: 1999 wurde die Preisbindung als unzulässige Preisabsprache durch die Schweizer Wettbewerbskommission verboten, 2007 bestätigte das Bundesgericht diesen Schritt. Parallel zum Rechtsstreit lief eine parlamen-tarische Initiative für ein Preisbindungsgesetz. 2011 wurde das Gesetz nach jahrelangen Debatten verabschiedet. Die Gegner gaben trotzdem nicht auf – und strengten einen Volksentscheid an.
- Was ist: Am 11. März stimmen nun die Bürger über das Preisbindungsgesetz ab. Auf der Agenda stehen noch weitere Themen – darunter die beiden Volksinitiativen "Für ein steuerlich begünstigtes Bausparen" und "6 Wochen Ferien für alle" (boersenblatt.net berichtet am 11. März tagesaktuell über das Ergebnis).
- Was wird: Stimmen die Schweizer für das Gesetz, wird die Preisbindung nach jahrelangem Tauziehen auf gesetzlicher Basis wieder eingeführt. Allerdings gab es im Vorfeld unterschiedliche Meinungen zur Auslegung des Gesetzes. Die Frage, ob der ausländische Online-Handel einbezogen ist, könnte unter Umständen von den Gegnern noch vor Gericht gebracht werden.
Was machen Sie am 11. März?
„Am Mittag werde ich – begleitet von meinem Mann, der in den letzten Wochen von mir eigentlich nichts als >Preisbindung< zu hören bekam – nach Zürich ins Restaurant Cucina e Libri von Carlo Bernasconi fahren. Dort erwarten wir ab ca. 12.30 Uhr die ersten Hochrechnungen aus den Kantonen. Zwischen 13 und 14 Uhr wird dann Klarheit herrschen. Wenn wir verlieren, ist Carlos Restaurant klein genug, um auch zu fünft lamentieren zu können – sollten wir aber gewinnen, wird sowieso die ganze Fröhlichstraße voller feiernder Buchmenschen sein. Um 15.30 Uhr muss ich dann ins Fernsehstudio, um den Abstimmungskampf zu rekapitulieren und die Zukunft zu planen. Wenn wir gewinnen, gehe ich guten Mutes alleine da hin – sollten wir verlieren, müssen mein Mann und Dani Landolf (Geschäftsführer des SBVV; Anm. d. Red.) mitkommen, um mir gut zuzureden.“
Marianne Sax, Präsidentin des Schweizer Buchhändler- und Verleger-Verbands und Inhaberin des Bücherladens Sax in Frauenfeld
Wie schwer ist der Spagat zwischen dem preisfreien Markt Schweiz und dem preisgebundenen Markt Deutschland für einen Verlag wie Diogenes?
„Die Folgen des schwachen Eurokurses sind derzeit viel gravierender. Sie führen zu erheblichen Verlagerungen von Schweiz-Umsätzen nach Deutschland, weil einige Schweizer Buchhandlungen unsere Bücher wegen der kursbedingt höheren Margen (bis zu 60 Prozent) beim deutschen Barsortiment beziehen. Die Diogenes-Nettoerlöse liegen damit 30 Prozent niedriger. Der preisbindungsfreie Markt hat dazu geführt, dass die üblicherweise in der Schweiz verkauften Mengen von Bestsellern zu 80 bis 90 Prozent mit Rabatten angeboten werden und damit am mittleren und kleinen Sortiment vorbeigehen. Was die Argumente der Preisbindungsgegner angeht: Sie zeugen nicht von einem starken Interesse an kulturellen Inhalten. Es geht immer nur um den Preis mit der fatalen Fehleinschätzung, dass Bücher ohne Preisbindung billiger würden – was nachweislich nicht der Fall ist. Hoffen wir also, dass genügend Abstimmungswillige das durchschauen.“
Stefan Fritsch, Geschäftsleitung Diogenes Verlag
Ist das Schweizer Gesetz wasserdicht formuliert?
"Daran kann es aus meiner Sicht keinen Zweifel geben - aus zwei Gründen: Zum einen hat das Schweizer Parlament eine Ausnahme für den Internetbuchhandel ganz bewusst wie der aus dem Gesetzentwurf gestrichen. Und für die Auslegung eines Gesetzes ist der Wille des Gesetzgebers maßgeblich. Zum anderen heißt es im Gesetz, dass die Preisbindung für Bücher gilt, die in der Schweiz gehandelt werden. Und das ist auch bei einem Online-Händler der Fall, der aus dem Ausland an Privatkunden liefert. Denn der Erfüllungsort des Vertrages ist der Sitz des Käufers, also die Schweiz."
Dieter Wallenfels, Preisbindungstreuhänder der deutschen Verlage
Ist der Streit um die Preisbindung kabarettreif?
„Dass die Gegner nicht noch beginnen der Buchbranche vorzuwerfen, sich fragen, wieso ein Buch mit 225 Seiten mehr kostet als ein Buch mit 245 Seiten. Auch die Schriftgröße könnte für die Gegner ein Grund sein, Preis-Fragen zu stellen. Mit kleinen Buchstaben bräuchte man weniger Seiten, sodass das Produkt billiger würde. Ja, die Gegner haben nur Zahlen im Kopf – die Kostbarkeiten eines Buches liegen doch ganz anderswo. Wenn man für die Preisbindung ist, da zählen Werte, die nicht berechenbar sind und diese >geheimen< Werte wollen die Befürworter schützen, Gott sei Dank! Kabarettistisch könnte man die Gegner als Menschen darstellen, die nur an ihr Portemonnaie denken, oder im Buchladen fragen: Haben Sie ein Buch, das 12,80 Franken kostet?“
Emil Steinberger, Autor, Kabarettist
Wie viele Arbeitsplätze wären bedroht, wenn das Gesetz bei den Bürgern scheitert?
„Etwa ein Viertel. Leidtragende sind die kleinen und mittleren Buchhandlungen – viele von ihnen werden in den nächsten Jahren schließen müssen. Ein Beispiel, das das verdeutlicht: Anfang der 90er Jahre wurde in der Westschweiz die Buchpreisbindung aufgehoben, 1995 arbeiteten 1 170 Menschen im Buchhandel – 2008 noch 868, was einem Rückgang von 26 Prozent entspricht. In der Deutschschweiz ging die Zahl der Arbeitsplätze im selben Zeitraum nur um sieben Prozent zurück.“
Danièle Lenzin, Co-Präsidentin der Gewerkschaft Syndicom
Wie haben Sie es geschafft, mit einem Beitrag pro Preisbindung in die "NZZ" zu kommen?
„Ich kenne den NZZ-Chefredakteur Markus Spillmann auch persönlich und schätze an ihm seine kluge und differenzierte Schreibe - es lag ganz einfach nahe, ihn zu fragen, ob die Neue Züricher auch einem Befürworter der Preisbindung die Spalten öffnet - überzeugt haben ihn wohl meine nun über 26 Jahre währende Berichterstattung für die Buchbranche.“
Carlo Bernasconi, Chefredakteur "Schweizer Buchhandel"
Steht Ihre Buchhandlung auf der Preisbindungskippe?
„Die Lage ist in der Tat sehr schwierig geworden. Die Argumente der Preisbindungsgegner stehen quer in der Landschaft: Sie gaukeln den Leuten vor, dass sich durch freie Preise weiter nichts ändert und Bücher billiger werden – was aber nicht der Fall ist. Das Fatale: Am 11. März gehen Leute zur Abstimmung, die keine Beziehung zu Büchern haben – und von der Materie keine Ahnung.“
Claudius Mattmann, Buchhandlung Mattmann in Zofingen