EU

Brüssel denkt vorerst nicht an neue Richtlinie für Vorratsdatenspeicherung

17. Juni 2012
Redaktion Börsenblatt
Die Europäische Kommission hält bis auf Weiteres an der geltenden Richtlinie für die Speicherung von Vorratsdaten fest. Dies machte eine Vertreterin der EU-Generaldirektion Informationsgesellschaft auf einer Konferenz in Stockholm deutlich, wie "heise online" berichtet.

Rosa Barcelo erklärte laut "heise online" auf dem "European Dialogue on Internet Governance", es sei nicht einmal sicher, dass eine Neufassung beschlossen würde. Die Richtlinie könne auch in ihrer aktuellen Form angewandt werden.

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) lehnt es bisher ab, eine Gesetzesnovelle zur Umsetzung der EU-Richtlinie auf den Weg zu bringen. Zum einen argumentiert sie damit, dass die EU eine Reform der bisherigen Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung plane; zum anderen, dass der Zweck der Richtlinie auch durch das anlassbezogene Einfrieren von Verbindungsdaten ("Quick freeze") erfüllt werde.

Dies sah die EU-Vertreterin in Stockholm offenbar nicht so: Das Einfrieren von Daten auf Zuruf sei nicht ausreichend.

Ende Mai hatte die EU-Kommission die deutsche Bundesregierung wegen der ausbleibenden Umsetzung der Richtlinie vor dem Europäischen Gerichtshof verklagt. Im Falle einer Niederlage muss Deutschland eine Geldbuße in Millionenhöhe zahlen.

Die EU-Richtlinie schreibt vor, dass Verbindungsdaten aus Telefon- und E-Mail-Verkehr generell sechs Monate lang von Providern gespeichert werden müssen. In bestimmten Fällen (Terrorismusbekämpfung, Schwerstkriminalität) werden die Daten auf Anforderung durch die Ermittlungsbehörden herausgegeben. Das Bundesverfassungsgericht, das die erste Fassung eines Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung verworfen hatte, legte in seinem Urteil die Schwelle für staatliche Eingriffe hoch, schloss aber generell eine Neufassung nicht aus, die eine Datenspeicherung für sechs Monate (konform zur EU-Richtlinie) vorsieht.