Wissenschaftliches Publizieren

"No Money for a Lot of Things"

11. Oktober 2012
von Börsenblatt
Welche Folgen der Medienwandel für Bibliotheken und Wissenschaftsverlage hat, war Thema einer Runde mit dem CDU-Bundestagsabgeordneten Ansgar Heveling, dem Verleger G.-Jürgen Hogrefe und Frank-Simon Ritz, Direktor der Universitätsbibliothek Weimar. Das Motto: "Money für nothing?!".

G.-Jürgen Hogrefe leitete die von Börsenblatt-Chefredakteur Torsten Casimir moderierte Runde mit einer kritischen Bemerkung zum Titel ein: Die Formulierung spiegele die verbreitete Auffassung, Verlage würden Geld für etwas nehmen, das bereits durch wissenschaftliche Institutionen finanziert worden sei. Die Leistung, die Verlage bei der Veröffentlichung von Forschungsergebnissen aufbringen, werde nicht gewürdigt. Der "Wertschöpfung" der Verlage stehe keine "Wertschätzung" gegenüber.

Stattdessen forderten Wissenschaftsorganisationen, ein Zweitverwendungsrecht im Urheberrecht festzuschreiben, dass nach einer Frist von beispielsweise zwölf Monaten die kostenlose Zweitveröffentlichung auf Universitäts-Repositorien ermöglichen soll.

Aus Sicht von Frank Simon-Ritz sei dieser Wunsch auch auf dem Hintergrund der "Zeitschriftenkrise" entstanden, die Bibliotheken bei schrumpfenden Etats vor die Frage stelle, wie sie ihren Auftrag der Informationsversorgung noch erfüllen sollen.

Ansgar Heveling, Mitglied der Enquete-Komission Internet und Gesellschaft und zugleich Urheberrechtsexperte, bezweifelte, ob die Politik Lösungsvorschläge machen könne. Gesetzliche Regelungen liefen auf Wirtschaftslenkung hinaus, was seiner Position widerstrebe. Statt das Urheberrecht zu reformieren, sollte man eher die Bibliotheken angemessen finanzieren.

Die Vorschläge zu einer Lockerung des Urheberrechts – etwa die Forderung nach einer allgemeinen Wissenschaftsschranke – sei finanzgetrieben, meinte G.-Jürgen Hogrefe. Auch das Zweitverwendungsrecht sei aus der Geldnot der Bibliotheken geboren.

 

Einig waren sich die Teilnehmer, dass die Bundesregierung in der laufenden Legislaturperiode beim Urheberrecht untätig geblieben sei. Für die Universitäten habe dies etwa zur Folge, dass bei Auslaufen von Paragraf 52a Urheberrechtsgesetz alle elektronischen Semesterapparate Ende des Jahres vom Netz genommen werden müssten. Die Verlage wiederum, die die Abschaffung des Paragrafen fordern, haben für die digitale Nutzung von Lehrbuchinhalten seit Einführung der Vorschrift im Jahr 2003 keinen Cent erhalten. So gesehen, meinte Hogrefe, hätte das Motto der Diskussionsrunde eher lauten sollen "No Money for a Lot of Things!" 

 

Frank Simon-Ritz plädierte im Sinne einer notwendigen Modernisierung dafür, mit einer Urheberrechtsreform Sonderregelungen für Bildung und Wissenschaft auf den Weg zu bringen. Darüber wird sicher in den kommenden Monaten und Jahren weiter zwischen Bibliotheken, Politikern und Verlegern gestritten. Wie auch immer eine Lösung aussehen mag, eine neue Balance zwischen Informationsversorgung und Urheberrechtsschutz gilt es herzustellen.