Seminare und Kongresse

Bundesregierung verzichtet auf Umsatzsteuerbefreiung

29. Oktober 2012
Redaktion Börsenblatt
Die geplante Umsatzsteueränderung für Seminaranbieter ist vom Tisch. Der Verband der Deutschen Zeitschriftenverleger (VDZ) hatte zuvor das Gesetzesvorhaben kritisiert - und vor den hohen Kosten für Verlage und Fortbildungsunternehmen gewarnt.

"Wir sehen uns in unserer Ansicht bestätigt und sind auch erleichtert, dass der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages die geplante Umsatzsteueränderung aus dem Jahressteuergesetz herausgenommen hat", sagte VDZ-Justitiar Dirk Platte in Berlin.

Wäre es bei dem Plan des Bundesfinanzministeriums geblieben, bei Weiterbildungsleistungen unabhängig von Anbieter, Empfänger oder Inhalt generell die Möglichkeit des Vorsteuerabzugs abzuschaffen, hätte dies für viele Fachverlage und Seminaranbieter existenzielle Auswirkungen gehabt. "Gleichsam über Nacht hätten sie zusätzliche Kosten von 10 bis 15 Prozent verkraften müssen", so Platte. Hintergrund: Mit dem Jahressteuergesetz 2013 wollte das Finanzministerium sogenannte Bildungsleistungen von der Umsatzsteuer befreien.
 
Unterstützt durch mehr als 20 Fachverlage und Seminaranbieter hatte der VDZ bei Professor Bert Kaminski ein Gutachten übe den Gesetzesentwurf in Auftrag gegeben. Kaminski wies darin dem Verlegerverband zufolge nach, dass die Mehrwertsteuersystemrichtlinie keineswegs die generelle Umsatzsteuerbefreiung für Weiterbildungsleistungen verlange. Die Richtlinie lasse demnach ausreichend Raum für eine praxis- und wettbewerbsgerechte Umsetzung. Die generelle Steuerbefreiung in der vorgesehenen Form verstoße gegen die Grundwertungen des europäischen Umsatzsteuersystems.