Rechtsstreit endet mit Vergleich

Brentano Gesellschaft zahlt Schmerzensgeld

30. Oktober 2012
Redaktion Börsenblatt
Der Rechtsstreit zwischen der Brentano Gesellschaft Frankfurt und einem Vorstandsmitglied der Autorenvereinigung BVjA endete vor dem OLG Düsseldorf mit einem Vergleich. Die Brentano Gesellschaft zahlt wegen "persönlicher Diffamierung" ein Schmerzensgeld an den Vorstand.
Das Vorstandsmitglied des Bundesverbands junger Autoren und Autorinnen (BVjA) hatte zuvor vorm Landgericht Düsseldorf (Az. 12 O 186/10) gegen die Brentano Gesellschaft Frankfurt mbH wegen "persönlicher Diffamierung" geklagt – und Recht bekommen. Im Urteil wurde unter anderem ein Schmerzensgeld verhängt.

Das Berufungsverfahren vor dem OLG Düsseldorf endete Mitte August mit einem Vergleich. Die Brentano Gesellschaft verpflichtete sich danach, so die gemeinsame Pressemitteilung vom BVjA und Verband deutscher Schriftsteller (VS), weitere diffamierende Äußerungen gegen das Vorstandsmitglied zu unterlassen und ein Schmerzensgeld in (niedriger) fünfstelliger Höhe zu zahlen. Der Vergleich wurde laut Auskunft des OLG Düsseldorf am 23. August wirksam, weil bis dahin kein Widerruf eingegangen sei.
 
Die Brentano Gesellschaft Frankfurt habe den Vorstand des BVjA, heißt es in der Pressemitteilung weiter, "auf einer Website diffamiert und sogar Drohschreiben an Arbeitgeber von Vorstandsmitgliedern des Verbands verschickt". Der BVjA sei Mitinitiator des "Aktionsbündnis für faire Verlage" (Ak Fairlag), das über Geschäftspraktiken von sogenannten Pseudoverlagen aufkläre, erklären die beiden Verbände.
 
Der BVjA begrüßt die Rechtssprechung aus Düsseldorf. "Wir hoffen sehr, dass die Einschüchterungsversuche zu Lasten junger Autorinnen und Autoren, endlich ein Ende findet", so Tobias Kiwitt, Vorstandssprecher des Bundesverband junger Autoren und Autorinnen (BVjA).