Das Landgericht spricht von einem pflichtwidrigen Verhalten, das in einem kollusiven Zusammenwirken mit den weiteren Geschäftsführern gelegen habe: Alle Gesellschafter hätten einwilligen müssen. Das Verhalten der Geschäftsführer wiege laut Gericht umso schwerer, als ihnen von vornherein habe klar gewesen sein müssen, dass Barlach nicht zustimmen würde. Zudem habe Vermietung und Erwerb der Einrichtungsgegenstände dem Ziel der Gesellschafterversammlung widersprochen, Kosten bei Suhrkamp nachhaltig zu reduzieren.
Am 10. Dezember hatte das Gericht entschieden, dass Verlagschefin Ulla Unseld-Berkéwicz aus der Geschäftsführung des Suhrkamp Verlags abberufen werden soll. Der Hamburger Medienunternehmer Hans Barlach, der mit seiner Medienholding AG Winterthur 39 Prozent der Anteile an Suhrkamp hält, hatte im September 2011 beim Berliner Landgericht Klage wegen Überschreitung der Kompetenzen und Veruntreuung von Geldern gegen die Suhrkamp-Geschäftsleitung eingereicht.