Suhrkamp-Klagen

Begründung des Gerichts liegt vor

27. Dezember 2012
Redaktion Börsenblatt
Im Streit um den Suhrkamp Verlag hat das Berliner Landgericht inzwischen die Tatbestände aufgelistet und die Urteilsbegründungen veröffentlicht. Nach Auffassung des Gerichts hat Verlegerin Ulla Unseld-Berkéwicz bei der Vermietung ihrer Villa in Berlin-Nikolassee an den Suhrkamp Verlag für Veranstaltungen und dem Kauf von Einrichtungsgegenständen für 140.000 Euro gegen den Gesellschaftervertrag verstoßen. 
Das Landgericht spricht von einem pflichtwidrigen Verhalten, das in einem kollusiven Zusammenwirken mit den weiteren Geschäftsführern gelegen habe: Alle Gesellschafter hätten einwilligen müssen. Das Verhalten der Geschäftsführer wiege laut Gericht umso schwerer, als ihnen von vornherein habe klar gewesen sein müssen, dass  Barlach nicht zustimmen würde. Zudem habe Vermietung und Erwerb der Einrichtungsgegenstände dem Ziel der Gesellschafterversammlung widersprochen, Kosten bei Suhrkamp nachhaltig zu reduzieren.

Am 10. Dezember hatte das Gericht entschieden, dass Verlagschefin Ulla Unseld-Berkéwicz aus der Geschäftsführung des Suhrkamp Verlags abberufen werden soll. Der Hamburger Medienunternehmer Hans Barlach, der mit seiner Medienholding AG Winterthur 39 Prozent der Anteile an Suhrkamp hält, hatte im September 2011 beim Berliner Landgericht Klage wegen Überschreitung der Kompetenzen und Veruntreuung von Geldern gegen die Suhrkamp-Geschäftsleitung eingereicht.