Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken

Kreativwirtschaft fordert Nachbesserungen

12. Februar 2013
Redaktion Börsenblatt
Mit dem vorliegenden Entwurf des "Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken" würden seriöse Abmahnungen "de facto unmöglich gemacht", erklären die Verbände der Kultur- und Kreativwirtschaft. Sie unterstützen Kulturstaatsminister Bernd Neumann in seiner Forderung einer Nachbesserung.

Man sei sich mit der Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger einig, "dass die Abzocke von Verbrauchern jeder seriösen Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen schadet und damit letztendlich die Akzeptanz des Wertes jeglicher kreativer Leistung untergräbt", so Dieter Gorny, Präsident des Bundesverbands Musikindustrie, in der gemeinsamen Presseerklärung der Verbände (darunter auch der Börsenverein). Dennoch war es wichtig, "dass der Staatsminister hier die Notbremse gezogen hat und Verbesserungsvorschläge in den aktuellen Gesetzesentwurf einbringt, die dazu beitragen sollen, den Schutz der Kultur und Kreativwirtschaft auch in Zukunft zu gewährleisten."

Die unterzeichnenden Verbände kritisieren, dass der aktuelle Entwurf sein Ziel verfehlen würde: "Seriöse Abmahnungen würden de facto unmöglich gemacht werden, während unseriöse Praktiken von dem Gesetz kaum betroffen wären." Begrüßt werde daher von zahlreichen Verbänden, dass Staatsminister Bernd Neumann innerhalb der Ressortabstimmung zum Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken auf Nachbesserungen dringt, "damit die legitimen Interessen der Urheber und ihrer Partner gewahrt bleiben".

Kritikpunkte im Einzelnen

  • Laut Gesetzentwurf soll der Streitwert bei Abmahnungen im Fall von Urheberrechtsverletzungen drastisch reduziert werden. Mit der pauschalen Deckelung könnten die Verfahren nicht mehr kostendeckend geführt werden.
  • Zudem differenziere der Gesetzentwurf nicht zwischen "kleinen" und "großen" Urheberrechtsverletzungen. "Egal, ob es sich um einen Song oder zahlreiche Kinofilme handelt, wird der Streitwert grundsätzlich mit 1.000 Euro bemessen, obwohl der wirtschaftliche Wert der verletzten Rechtsgüter gänzlich unterschiedlich ist", sagt Manuela Stehr, Präsidentin der Spitzenorganisation der Filmwirtschaft. Das mache den Gesetzentwurf undifferenziert und sachfremd. "Er stellt den Wert kreativer Leistung völlig infrage."
  • Zudem führe der Gesetzentwurf zu einer weiteren Bagatellisierung von Rechtsverletzungen im Internet und setze so ein inakzeptables Signal.

Zivilrechtliche Abmahnungen sind momentan die einzige rechtliche Handhabe gegen illegales Filesharing, so die Kulturverbände. Vorschläge der Kultur- und Kreativwirtschaft zur Einführung von Warnhinweismodellen, die den Verbraucher anders als die Abmahnung zunächst aufklären sollen, würden von der Justizministerin leider kategorisch blockiert. "Die Schaffung von solchen zusätzlichen Instrumenten, insbesondere unter Beteiligung von Vermittlern wie Internet Service Providern, sind nach unserer Auffassung dringend notwendig", so Alexander Skipis, Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins.

Unterzeichnet haben die Pressemitteilung die Allianz Deutscher Produzenten − Film & Fernsehen, der Börsenverein, der BIU − Bundesverband Interaktive Unterhaltungssoftware, der Bundesverband Musikindustrie, die SPIO Spitzenorganisation der Filmwirtschaft, der VPRT Verband Privater Rundfunk und Telemedien und der VUT − Verband unabhängiger Musikunternehmen.