Die 3. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Frankfurt gibt den Parteien mit ihrer Entscheidung, das Verfahren zu vertagen, Zeit. Zeit für die außergerichtlichen Mediationsbemühungen, die eine Zerschlagung des Verlags verhindern sollen. Sollte also der Antrag von Hans Barlach scheitern, die Familienstiftung als Gesellschafter auszuschließen, und der hilfsweise Antrag, die Gesellschaft aufzulösen, vom Gericht abgewiesen werden, bleibt noch die dritte Variante, Hans Barlach und die Medienholding als Gesellschafter "herauszukaufen" - durch Zahlung eines Abfindungsbetrags für seine Anteile, wie Suhrkamp dies mit einem juristischen Hilfsantrag ins Spiel gebracht hat. Einen vergleichbaren Vorschlag hatte Barlach allerdings bereits im jüngsten "Spiegel"-Interview abgelehnt. Die dort genannte "einstellige Millionensumme" sei für ihn "kein Angebot".
Es sind also noch weitere, zähe Verhandlungen nötig, bis Barlach zum Rückzug zu bewegen wäre. Die Summe seiner Gesellschafteranteile müsste ihm zufolge über dem Wert liegen, an dem sich auch das Frankfurter Gericht orientiert (20 Millionen Euro; davon entfielen 7,8 Millionen auf den 39-prozentigen Anteil der Medienholding Winterthur).
Zudem könnte Barlach noch einen "symbolischen" Aufpreis fordern: den Rücktritt der operativen Geschäftsführung der Suhrkamp und Insel Verlage. Denn mit einer rein monetären Abfindung hätte Barlach sein Ziel, Ulla Unseld-Berkéwicz von der Suhrkamp-Spitze zu verdrängen, nicht erreicht. Im Hintergrund wirkt zudem seine Vorstellung, den Verlag in ein stärker renditeorientiertes Unternehmen zu verwandeln.
Bestärkt könnte sich Barlach in seiner Intention, Unseld-Berkéwicz abzulösen, durch den Beschluss des Berliner Landgerichts vom 10. Dezember 2012 sehen: Die Richter hatten die Abberufung der Geschäftsführung des Suhrkamp Verlags, die im Jahr 2011 per Gesellschafterbeschluss ergangen war, bestätigt.
Wie auch immer der juristische Streit weitergehen mag, was auch immer das Ergebnis der Mediationsbemühungen sein mag - die Auseinandersetzung hat längst Züge eines Duells angenommen, dessen Motive auf der persönlichen Ebene vermutet werden können. Und sie versetzen einen Verlag, der immer noch von einer einzigartigen Aura umgeben ist, in einen permanenten Belagerungszustand.
Am Ende aber, und darauf deutet auch die Vertagung des Prozesses hin, sollte ein Kompromiss stehen, bei dem erfahrungsgemäß beide Seiten Federn lassen müssen.