In einer Presseerklärung bezeichnet Barlach solche Schmähkritiken als nicht durch das Recht auf Meinungsfreiheit gedeckt, sondern als "schlechthin unzulässig". Die ihn persönlich diskreditierenden Äußerungen seien derart schwerwiegend und inakzeptabel, "dass jedes Unternehmen, dessen Gesellschafter auf derartige Art und Weise vom Vertragspartner beschimpft werden, über eine Beendigung des Vertragsverhältnisses nachdenken kann."
Die von Barlach im Zuge einer öffentlichen "Gegenerklärung" gefallenen kritischen Äußerungen über Peter Handke und Rainald Goetz mache ihm die Unseld Familienstiftung bzw. Suhrkamp nun vor Gericht zum Vorwurf. In diesem Zusammenhang habe der von Barlach bzw. der Medienholding beauftragte Anwalt lediglich zur "richtigen rechtlichen Einordnung" vorgebracht, dass Schmähkritiken, wie sie Handke und Goetz geäußert hätten, "ein Grund sein könnten, das Vertragsverhältnis zu diesen Autoren in Frage zu stellen." Die von Barlach geäußerte "Gegenerklärung" hingegen sei nicht als unzulässig zu betrachten. Barlach schließt seine Klarstellung mit den Worten: "Es ist und war nie die Auffassung der Medienholding AG bzw. die von mir, dass wegen dieser Auseinandersetzung das Vertragsverhältnis zu Autoren beendet werden müsse."