Neues Landgerichtsurteil im Suhrkamp-Streit

Ein weiterer Sieg für Barlach

24. April 2013
Redaktion Börsenblatt
Die 9. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Frankfurt hat gestern dem Suhrkamp-Minderheitsgesellschafter, der Medienholding AG, das Recht auf umfassende Einsicht in Verträge mit Autoren, Mitarbeitern und Lieferanten zugesprochen. Wie der Sprecher des Landgerichts erläuterte, hat das Gericht auch einen Gesellschafterbeschlusss bestätigt, nach dem das Mietverhältnis des Verlags für die Berliner Villa der Verlegerin Ulla Unseld-Berkéwicz beendet werden soll.

Ebenso soll einer Schadensersatzklage der Gesellschafterin Medienholding AG vor dem Landgericht Berlin gegen den Verlagsgeschäftsführer zugestimmt werden, teilte der Richter am Landgericht und Pressesprecher Zivilsachen, Dr. Arne Hasse, mit. Der Verlag und die Familienstiftung müssen der Medienholding weiterhin sämtliche Fragen beantworten, die sie zur Förderung des Umzugs durch das Land Berlin, zur Verlagsdependance in der Berliner Fasanenstraße und zur Villa der Verlegerin in Nikolassee gestellt hat. Damit hat das Gericht einen Gesellschafterbeschluss revidiert, der die Rechte der Medienholding auf Einsicht in die inneren Angelegenheiten des Suhrkamp Verlags einschränken wollte. Damit hat das Landgericht der Klage der Medienholding AG gegen die Suhrkamp-Verlagsleitung, die Insel-Verlagsleitung sowie die Unseld Familienstiftung stattgegeben.

Das noch nicht rechtskräftige Urteil kann von Suhrkamp noch beim Oberlandesgericht angefochten werden. Wie Gesellschafter Hans Barlach, der für die Medienholding AG im Frankfurter Gerichtssaal anwesend war, der „FAZ“ gegenüber sagte, habe Ulla Unseld-Berkéwicz ein Vieraugen-Gespräch mit ihm kurzfristig abgesagt. Um dem Dilemma der permanenten Auseinandersetzung zu entgehen, hat Barlach erneut eine Lösung ins Spiel gebracht, nach der die Medienholding wie  die Familienstiftung je 26 Prozent an einen neuen, weiteren Gesellschafter abtreten sollten, der dann eine Mehrheit von 52 Prozent hätte.

Einen Überblick über den Streit im Hause Suhrkamp erhalten Sie unserem Dossier.