TTIP-Freihandelsabkommen: EU-Parlament will Kultur- und Medienbereich ausklammern

"Ein ermutigendes Zeichen"

6. Juli 2015
Redaktion Börsenblatt
Das Europäische Parlament hat heute (23. Mai) in einer Abstimmung zum Verhandlungsmandat der EU mit den USA über ein Freihandelsabkommen (Transatlantic Trade and Investment Partnership, TTIP) beschlossen, dass der Kultur- und Medienbereich ausgenommen werden soll. Das hatte jüngst auch der Börsenverein gefordert.

Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, begrüßt in einer Pressemitteilung die Entscheidung des Europäischen Parlaments, und wünscht vom Deutschen Bundestag eine ebenso klare Haltung. Die Volksvertretung soll die Bundesregierung auffordern, kein Verhandlungsmandat für den Kultur- und Mediensektor zu erteilen.

Im Entschließungsantrag wurde formuliert, so die Mitteilung des Kulturrats weiter, das Europäische Parlament "hält es für unerlässlich, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten die Möglichkeit wahren, ihre Politik im kulturellen und audiovisuellen Bereich zu erhalten und weiterzuentwickeln, und zwar im Rahmen ihres Besitzstandes an Rechtsvorschriften, Normen und Übereinkommen, fordert daher, dass die Ausklammerung von Diensten mit kulturellen und audiovisuellen Inhalten, auch online, im Verhandlungsmandat eindeutig festgehalten wird."

Diese klare Haltung des Europäischen Parlaments markiere, dass die EU-Parlamentarier die "UNESCO-Konvention über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen" in ihre handelspolitischen Entscheidungen einbeziehen. Damit unterstreichen sie die Bindungswirkung dieses völkerrechtlichen Dokuments, so der Kulturrat.    

Der EU-Handelsministerrat wird am 14. Juni 2013 in Dublin über das Verhandlungsmandat der EU entscheiden. Dabei werden die Grundlagen für die folgenden Verhandlungen zwischen der EU-Kommission und den USA bestimmt. 

Kulturrats-Geschäftsführer Olaf Zimmermann sagte: "Die Forderung, den Kultur- und Mediensektor vom Verhandlungsmandat des EU-USA-Freihandelsabkommens auszunehmen, ist ein ermutigendes Zeichen aus der heutigen Sitzung des Europäischen Parlaments in Straßburg." Besonders wichtig sei, "dass diese Ausnahme auch für online erbrachte Dienstleistungen im Kultur- und Mediensektor gelten soll, denn hier liegen die Zukunftsmärkte". Jetzt komme es auf die nationalen Regierungen und Parlamente an, dass sie in ähnlicher Weise auf das EU-Verhandlungsmandat Einfluss nehmen.     

Nachtrag: Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments haben in der Sitzung vom 23. Mai in einer getrennten Abstimmung beschlossen (381 Stimmen dafür, 191 Gegenstimmen, 17 Enthaltungen), "die Ausklammerung von Diensten mit kulturellen oder audiovisuellen Inhalten, auch online, im Verhandlungsmandat eindeutig festzuhalten, um die kulturelle und sprachliche Vielfalt in der EU nicht zu gefährden." So die Passage in der Pressemitteilung des Europäischen Parlaments zur Entschließung über die EU/US-Handelsgespräche. Die komplette Pressemitteilung können Sie hier lesen.